Vermietung & Verkauf
Gesetzlich vorgeschriebener Energieausweis für Verkauf und Vermietung
Energieausweis - Gesetzliche Pflicht
Seit 2012 ist bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben (EAVG - Energieausweisvorlagegesetz). Wir erstellen Ihren Energieausweis schnell und unkompliziert.
Unser Prozess in 5 Schritten
Terminvereinbarung
Flexible Terminvereinbarung für die Gebäudebegehung vor Ort.
Gebäudebegehung & Erfassung
Detaillierte Bestandsaufnahme aller Bauteilaufbauten (Außenwand, Fenster, Dach, Fußboden) und Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Solar, PV).
Berechnung & Analyse
Erfassung der Gebäudegeometrie, Berechnung der U-Werte sämtlicher Bauteile und Fenster.
Energieausweis Erstellung
Erstellung des Energieausweises gemäß EAVG 2012.
Upload & Übermittlung
Upload in Zeus (Zentrale Energieausweisumgebung) und Übermittlung als PDF per E-Mail.
Nötige Unterlagen
Objektdaten
Adresse, Baujahr
Baupläne
Grundrisse, Schnitte
Baubeschreibung
falls vorhanden
Wichtig zu wissen
Pflicht bei Verkauf und Vermietung seit 2012
Energiekennzahl muss in Inseraten stehen
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Energieausweis benötigt?
Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Erstellung