Vermietung & Verkauf

Gesetzlich vorgeschriebener Energieausweis für Verkauf und Vermietung

Energieausweis - Gesetzliche Pflicht

Seit 2012 ist bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben (EAVG - Energieausweisvorlagegesetz). Wir erstellen Ihren Energieausweis schnell und unkompliziert.

Unser Prozess in 5 Schritten

1

Terminvereinbarung

Flexible Terminvereinbarung für die Gebäudebegehung vor Ort.

2

Gebäudebegehung & Erfassung

Detaillierte Bestandsaufnahme aller Bauteilaufbauten (Außenwand, Fenster, Dach, Fußboden) und Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Solar, PV).

3

Berechnung & Analyse

Erfassung der Gebäudegeometrie, Berechnung der U-Werte sämtlicher Bauteile und Fenster.

4

Energieausweis Erstellung

Erstellung des Energieausweises gemäß EAVG 2012.

5

Upload & Übermittlung

Upload in Zeus (Zentrale Energieausweisumgebung) und Übermittlung als PDF per E-Mail.

Nötige Unterlagen

Objektdaten

Adresse, Baujahr

Baupläne

Grundrisse, Schnitte

Baubeschreibung

falls vorhanden

Wichtig zu wissen

Pflicht bei Verkauf und Vermietung seit 2012

Energiekennzahl muss in Inseraten stehen

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

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